Allgemeines Erwachsene

  • Der Nadamerbach ist von der Straßenbrücke "Auf dem Kamp" bis zum Einlauf in die Lagerhase Fischschonbezirk.
    Hier ist das Angeln verboten.
  • Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
  • In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.
  • Bei Veranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
  • Kamaradschaftliches Verhalten am Wasser.
  • Jeder Angler ist dazu verpflichtet eine Mülltüte bei sich zu tragen.
  • Die Gewässer / Angelplätze sind stets sauber zu hinterlassen.
  • Auch bereits vorhandener Müll muss eingesammelt werden.
  • Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnliches zu beseitigen. 
  • Allgemeine Regelungen zu den Gewässern sind auf der Internetseite des Vereins vermerkt.
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.

Fangbeschränkung:
In den Sillgewässern 10 - 13 pro Angeltag. 2 Karpfen, 2 Hechte, 2 Zander, und 6 Forellen, die nur getötet mitgenommen werden dürfen.

Erlaubte Fanggeräte:
3 Ruten, davon können alle 3 Ruten als Raubfischruten benutzt werden oder eine Spinn- Flugangel.
Eine Köderfischsenke (Größe 1qm). 
Ein Aalkorb aus Kunststoff mit Namen und Nummer versehen. Kehle bis 7cm nur in Fließgewässern.
Muss beim Vorstand gemeldet werden.
Alle Ruten müssen unter Aufsicht stehen.

Mindestmaße: Aal 50 cm / Forelle 30 cm / Barbe 35 cm / Hecht 50 cm / Karpfen  50 cm / Quappe 35 cm / Zander 50 cm / Wels 50 cm
Schleie 25 cm / Meerforelle 40 cm / Lachs 60cm / Edelkrebs 11 cm (Diese Fische dürfen nicht als Köderfisch benutzt werden).

Nach Tierschutzgesetz dürfen nur tote Köderfische benutzt werden.
Mindestmaß: Weißfische und Flussbarsche 20 cm.

Untermäßige Fische sind sofort zurück zu setzen. Schwarzmundgrundel, Flussgrundel, Kessler - Grundel müssen entnommen, getötet werden.

Artenschutz: Es ist verboten, folgende Arten zu fangen: Alle Neunaugen, Bachschermle, Bitterling, Schlammpeitziger, Steinbeißer und Stör.

Schonzeiten: 
Bachforelle von 15.10. bis 15.02.   
Lachs und Meerforelle  von 15.10. bis 15.03                         
Hecht und Zander (Fließgewässer) von 01.01. bis 30.04.        
Hecht und Zander (Stillgewässer)   von 01.02. bis 30.04