Teich Möhlenkamp

**Wichtige Information **

Bitte beachten Sie, dass gemäß den Vereinsrichtlinien des Fischereivereins Essen (Oldb.) das Angeln ausschließlich für Vereinsmitglieder gestattet ist. Diese Regelung dient dem Schutz des Gewässer und der Erhaltung eines gesunden Fischbestands.

Nur Mitglieder des Fischereivereins Essen (Oldb.) haben das Recht, in diesem Gewässern zu angeln. 

Informationen zum Gewässer

Der Teich Möhlenkamp befindet sich im Überschwemmungsgebiet südlich der Lager Hase und westlich des Parkplatzes der Oberschule an der Quakenbrücker Str. 2 in Essen. Er ist über einen Weg, der an den Parkplatz angrenzt, zu erreichen. 
Im Sommer offenbart der Teich Möhlenkamp eine eher geringe Wassertiefe. Trotz seiner bescheidenen Tiefe beheimatet das Gewässer eine vielfältige Population an Fischen. Besonders bemerkenswert ist der gute zahlreiche Weißfischbestand vieler Arten sowie Schleien, Karpfen und Hechte. Das Gewässer weißt eine Länge von circa 360 Meter auf und eine Breite von circa 41 Meter.

Allgemeine Hinweise / Gewässerverordnung 

Vom 01.08. bis zum 15.12 für die allgemeine Angelei freigegeben, in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
(Kalendarischer Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang)
Das Betreten der Uferseite, ab Zuwegung zum Teich bis Ende des Teichs bis zur Hase ist verboten, sowie auch das Angeln von der Uferseite der Hase aus (Naturschutz).

(hierzu Kontakt aufnehmen mit der ersten Vorsitzenden 
Mail: melanie.seringhaus@fischereiverein-esssen.de oder per WhatsApp 0151-42094710 oder per Telefon

Fangbeschränkungen:

2 Karpfen, 2 Raubfische (Hecht, Zander)

Gewässerordnung: 

1. Besonderheiten des Gewässers

  • Der Teich darf vom 01. August bis zum 15. Dezember mit einer Erlaubnis des 1. Vorsitzenden beangelt werden.
  • Eine Erlaubnis wird im Vorhinein bei der 1. Vorsitzenden Melanie Seringhaus per WhatsApp, per E-Mail  oder telefonisch (0151 - 420 94 710) beantragt.
  • Erst nach erteilter Genehmigung darf dort geangelt werden.
  • Die Erlaubnis gilt vom kalendarischen Sonnenaufgang bis zum kalendarischen Sonnenuntergang.
  • Jedes Vereinsmitglied darf nur 1 Mal die Woche dort angeln. Es dürfen maximal 10 Angler pro Tag dort angeln.
  • Der Weg zum Biotop darf nicht mit dem Auto befahren werden.
  • Anfüttern nur am Angeltag 1 Liter plus Maden und Würmer. Vorfüttern ist verboten.
  • Jegliche Art des Spinnfischens (Kunstköder, etc.) ist verboten.
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Alle Ruten müssen unter Aufsicht stehen!

2. Pkw

  • Befahren von Wiesen und Ackerflächen mit motorisierten Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten (Ausnahmeregelungen können bei Vereinsveranstaltungen gelten).
  • Ist der Zugang zu einem Deich mit einem Schloss verschlossen, so ist es nicht gestattet diesen mit einem privat erlangten Schlüssel zu öffnen.
  • Auf folgenden Abschnitten darf der Deich mit motorisierten Fahrzeugen grundsätzlich nicht befahren werden (auch nicht, wenn das Tor geöffnet ist):
    • Lager Hase Brücke Ahauser Straße flussaufwärts beidseitig
    • Essener Kanal Brücke Ahauser Straße, flussabwärts beidseitig bis Brücke am Stau (Langemeier-Brücke)
    • Essener Kanal Brücke Magordestarße/Brookstraße: flussaufwärts und flussabwärts beidseitig
  • Böschungen dürfen generell nicht befahren werden.
  • Fahrzeuge müssen auf allen Wegen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer, besonders landwirtschaftlicher Verkehr, vorbeifahren können.

3. Beim Angeln

  • Bei der Ausführung des Angelns sollten keine anderen Angler am Gewässer sowie Anwohner gestört werden.
  • Kameradschaftliches Verhalten an Gewässern wird gefordert.
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für beim Angeln entstandene Sach- oder Personenschäden.
  • Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind stets einzuhalten.
  • Bei Vereinsveranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
  • Angelplatz ist stets sauber zu halten und sauber zu verlassen (auch fremder Müll muss aufgesammelt werden).
  • Vegetationen und vorhandene Zäune sind schonend zu behandeln.
  • Die Verwendung eines Gas- oder Kohlegrills ist in der Form gestattet, wenn die Vegetation nicht geschädigt wird. Kohlereste sind wie Abfall zu behandeln und mitzunehmen.
  • Lagerfeuer (auch in Feuerschalen) sind strikt untersagt.
  • Das Aufstellen von Zelten mit Boden, Pavillons, Wohnanhängern etc. ist nicht gestattet. Erlaubt sind nur anglertypische Zelte und Schirme.
  • Die Notdurft ist mit einem Klappspaten oder ähnlichem zu vergraben.
  • Boote in jeder Form (inklusive Futterboote) sind an folgenden Gewässern verboten:
    • Teich Möhlenkamp
    • Altarm
    • Karpfenteich
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher und des Vorstands sind unbedingt Folge zu leisten.