Fangplatz Nr. 1 = Fladderkanal: Durchstich Wangerpohl bis Einmündung in die Lager Hase. Östlich der Straße Bevern - Quakenbrück. Dieser Gewässerabschnitt ist auch für die Gastkarten Angler freigegeben. 

Beschreibung: 

Der Fladderkanal ist ein künstliches Gewässer, das die Form eines Baches annimmt und über eine geringe Wassertiefe verfügt. Dieses idyllische Gewässer erstreckt sich über eine Länge von etwa 850 Metern.

In den Gewässern des Fladderkanals finden sich nicht nur zahlreiche Arten von Weißfischen, sondern auch Aale, Hechte und Bachforellen haben hier ihr Zuhause gefunden. Die vielfältige Fauna macht den Fladderkanal zu einem lohnenswerten Ort für Angler, die nach abwechslungsreichen Fangmöglichkeiten suchen.

Während des Verlaufs des Gewässersabschnitts bleibt der Fladderkanal größtenteils gleichmäßig in seiner Breite und Tiefe. Doch zum Ende hin wird er breiter und etwas tiefer als üblich. Diese Veränderung bietet den Anglern ein abwechslungsreiches Terrain und neue Herausforderungen beim Fangen ihrer Beute.

Gewässerverordnung:

Pkw

  • Befahren von Wiesen und Ackerflächen mit motorisierten Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten (Ausnahmeregelungen können bei Vereinsveranstaltungen gelten).
  • Ist der Zugang zu einem Deich mit einem Schloss verschlossen, so ist es nicht gestattet diesen mit einem privat erlangten Schlüssel zu öffnen.
  • Auf folgenden Abschnitten darf der Deich mit motorisierten Fahrzeugen grundsätzlich nicht befahren werden (auch nicht, wenn das Tor geöffnet ist):
    • Lager Hase Brücke Ahauser Straße flussaufwärts beidseitig
    • Essener Kanal Brücke Ahauser Straße, flussabwärts beidseitig bis Brücke am Stau (Langemeier-Brücke)
    • Essener Kanal Brücke Magordestarße/Brookstraße: flussaufwärts und flussabwärts beidseitig
  • Böschungen dürfen generell nicht befahren werden.
  • Fahrzeuge müssen auf allen Wegen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer, besonders landwirtschaftlicher Verkehr, vorbeifahren können.

Beim Angeln

  • Bei der Ausführung des Angelns sollten keine anderen Angler am Gewässer sowie Anwohner gestört werden.
  • Kameradschaftliches Verhalten an Gewässern wird gefordert.
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für beim Angeln entstandene Sach- oder Personenschäden.
  • Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind stets einzuhalten.
  • Bei Vereinsveranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
  • Angelplatz ist stets sauber zu halten und sauber zu verlassen (auch fremder Müll muss aufgesammelt werden).
  • Vegetationen und vorhandene Zäune sind schonend zu behandeln.
  • Die Verwendung eines Gas- oder Kohlegrills ist in der Form gestattet, wenn die Vegetation nicht geschädigt wird. Kohlereste sind wie Abfall zu behandeln und mitzunehmen.
  • Lagerfeuer (auch in Feuerschalen) sind strikt untersagt.
  • Das Aufstellen von Zelten mit Boden, Pavillons, Wohnanhängern etc. ist nicht gestattet. Erlaubt sind nur anglertypische Zelte und Schirme.
  • Die Notdurft ist mit einem Klappspaten oder ähnlichem zu vergraben.
  • Boote in jeder Form (inklusive Futterboote) sind an folgenden Gewässern verboten:
    • Teich Möhlenkamp
    • Altarm
    • Karpfenteich
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher und des Vorstands sind unbedingt Folge zu leisten.

 

Die ersten Koordinaten zeigen den Anfangspunkt des Gewässerabschnittes, die zweiten Koordinaten den Endpunkt des Gewässerabschnittes.