Teich Möhlenkamp

**Wichtige Information **

Bitte beachten Sie, dass gemäß den Vereinsrichtlinien des Fischereivereins Essen (Oldb.) das Angeln ausschließlich für Vereinsmitglieder gestattet ist. Diese Regelung dient dem Schutz des Gewässer und der Erhaltung eines gesunden Fischbestands.

Nur Mitglieder des Fischereivereins Essen (Oldb.) haben das Recht, in diesem Gewässern zu angeln. 

Informationen zum Gewässer

Der Teich Möhlenkamp befindet sich im Überschwemmungsgebiet südlich der Lager Hase und westlich des Parkplatzes der Oberschule an der Quakenbrücker Str. 2 in Essen. Er ist über einen Weg, der an den Parkplatz angrenzt, zu erreichen. 
Im Sommer offenbart der Teich Möhlenkamp eine eher geringe Wassertiefe. Trotz seiner bescheidenen Tiefe beheimatet das Gewässer eine vielfältige Population an Fischen. Besonders bemerkenswert ist der gute zahlreiche Weißfischbestand vieler Arten sowie Schleien, Karpfen und Hechte. Das Gewässer weißt eine Länge von circa 360 Meter auf und eine Breite von circa 41 Meter.

Allgemeine Hinweise / Gewässerverordnung 

Vom 01.08. bis zum 15.12 für die allgemeine Angelei freigegeben, in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
(Kalendarischer Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang)
Das Betreten der Uferseite, ab Zuwegung zum Teich bis Ende des Teichs bis zur Hase ist verboten, sowie auch das Angeln von der Uferseite der Hase aus (Naturschutz).

(hierzu Kontakt aufnehmen mit dem ersten Vorsitzenden 
Mail: info@fischereiverein-esssen.de oder per WhatsApp 0151-42094710 oder per Telefon

 

  1. Der Teich darf vom 01. August bis zum 15. Dezember mit einer Erlaubnis des 1. Vorsitzenden beangelt werden.
  2. Eine Erlaubnis wird im Vorhinein per WhatsApp oder per E-Mail bei 1. Vorsitzenden beantragt.
  3. Erst nach einem Okay darf dort geangelt werden. Die Erlaubnis gilt vom kalendarischen Sonnenaufgang bis zum kalendarischen Sonnenuntergang.
  4. Jedes Vereinsmitglied darf nur 1 Mal die Woche dort angeln. Es dürfen maximal 10 Angler pro Tag dort angeln.
  5. Der Weg zum Biotop darf nicht mit dem Auto befahren werden.
  6. Gefangene Fische müssen nach dem Tierschutzgesetz behandelt  und in die Fangliste auf der Fischereierlaubniskarte eingetragen werden.
  7. Anpflanzungen und Zäune dürfen nicht beschädigt werden.
  8. Alle anderen Aktivitäten wie Feuer, Zelten und Baden sind grundsätzlich verboten.
  9. Der Angelplatz ist sauber zu halten. Auch fremder Müll wird eingesammelt und mitgenommen.
  10. Anfüttern nur am Angeltag 1 Liter plus Maden und Würmer. Vorfüttern ist verboten.
  11. Jegliche Art des Spinnfischens (Kunstköder, etc.) ist verboten.
  12. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
  13. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
  14. Kamaradschaftliches Verhalten am Wasser.
  15. Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnliches zu beseitigen. 
  16. Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
    Alle Rute müssen unter Aufsicht stehen!

Fangbeschränkungen:

2 Karpfen, 2 Raubfische (Hecht, Zander)

Der Vorstand sowie die bestellten Fischereiaufseher werden einmalige Verwarnung aussprechen, bei wiederholten Verstoß wird der Fischereierlaubnisschein ohne weiteres einzogen. Der Vorstand behält sich das Recht vor das Mitglied aus dem Verein zu werfen. Siehe hierzu die Satzung §6 Austritt und Ausschluss.