Harmer See (Blauer See)

**Wichtige Information **

Bitte beachten Sie, dass gemäß den Vereinsrichtlinien des Fischereivereins Essen (Oldb.) das Angeln ausschließlich für Vereinsmitglieder gestattet ist. Diese Regelung dient dem Schutz des Gewässer und der Erhaltung eines gesunden Fischbestands.

Nur Mitglieder des Fischereivereins Essen (Oldb.) haben das Recht, in diesem Gewässern zu angeln. 

Informationen zum Gewässer

Der Harmer See, gelegen in der Gemeinde Bakum nordwestlich der Autobahn 1, Anschlussstelle Vechta, erstreckt sich über eine Fläche von etwa 5,0 Hektar. Seine Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung beträgt ungefähr 195 Meter, während er in Ost-West-Richtung etwa 347 Meter misst. Dieser See entstand in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts durch den Ausbau der Autobahn, bei dem Sand für den Bau benötigt wurde. Infolgedessen ist der Harmer See, wie viele andere entlang der Autobahn A1, ein künstlich geschaffenes Gewässer.

Der Flachwasserbereich des Sees dient als Schongebiet, das deutlich durch entsprechende Schilder markiert ist. Die Tiefen des Sees variieren aufgrund des Sandabbaus, der zu seiner Entstehung führte. Diese Vielfalt an Tiefen schafft ein interessantes Terrain für verschiedene Fischarten.

Der Harmer See ist bekannt für seinen ausgezeichneten Bestand an Karpfen und Schleien. In den letzten Jahren hat sich jedoch auch der Bestand an Weißfischen, Zandern und Hechten stetig entwickelt. Es wurden sogar bereits Aale und Welse in diesem Gewässer gefangen, was das Angelvergnügen für Mitglieder des Fischereivereins Essen (Oldb.) umso spannender macht.

Die Zuwegung ist über die Straße "Zum See" zu erreichen, hier gibt es auch Parkmöglichkeiten. 

Allgemeine Hinweise

  • Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
  • In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.
  • Bei Veranstaltungen ist das jeweilige Gewässer 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Veranstaltung gesperrt.
  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung.
  • Kamaradschaftliches Verhalten am Wasser.
  • Jeder Angler ist dazu verpflichtet eine Mülltüte bei sich zu tragen.
  • Die Gewässer / Angelplätze sind stets sauber zu hinterlassen.
  • Auch bereits vorhandener Müll muss eingesammelt werden.
  • Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnliches zu beseitigen. 
  • Allgemeine Regelungen zu den Gewässern sind auf der Internetseite des Vereins vermerkt.
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
Fangbeschränkung:
2 Karpfen, 2 Hechte, 2 Zander, und 6 Forellen, die nur getötet mitgenommen werden dürfen.
 
Schonzeiten: 
Bachforelle von 15.10. bis 15.02.                
Hecht und Zander (Stillgewässer)   vom 01.02. bis 30.04. 
Lachs und Meerforelle  von 15.10  bis 15.03.                
 
Gewässerverordnung Harmer See
  • Das Befahren der umliegenden Ackerflächen und Wiesen ist verboten. Den aufgestellten Schildern ist Folge zu leisten.
  • Ein Vorfüttern ist strengstens Verboten.
  • Futtermenge am Angeltag sollte dem Gewässer angepaßt werden.
  • "Baden verboten Lebensgefahr" den Schildern ist Folge zu leisten. Wiederrechtliche Handlungen werden zur Anzeige geführt.
  • Geangelt wird auf der eigenen Uferseite bis zur Mitte des Sees, so das nicht andere Angler gestört werden.
  • Schlauchboot mit Benutzung eines E-Motors ist erlaubt, sowie die Benutzung eines Futterbootes.
  • Im Bereich des Schongebiets ist das Angeln verboten! 
Der Vorstand sowie die bestellten Fischereiaufseher werden einmalige Verwarnung aussprechen, bei wiederholten Verstoß wird der Fischereierlaubnisschein ohne weiteres einzogen. Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Siehe hierzu die Vereinssatzung §6 Austritt und Ausschluss.

 


Bildergalerie vom Harmer See

Diese Bilder vom Harmer See wurden im Frühjahr 2022 gemacht.