Teich Möhlenkamp (extra Karte)

Länge: circa 360 Meter
Breite: circa 41 Meter
Zuwegung über die Oberschule Essen (Oldb.)

Vom 01.08. bis zum 15.12 für die allgemeine Angelei freigegeben, in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
(Kalendarischer Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang)

Der Teich Möhlenkamp befindet sich im Überschwemmungsgebiet südlich der Lager Hase und westlich des Parkplatzes der Oberschule an der Quakenbrücker Str. 2 in Essen. Er ist über einen Weg, der an den Parkplatz angrenzt, zu erreichen. Für das Gewässer gibt es strenge Regeln. Bei Nichteinhaltung der Regeln kann eine neue Erlaubnis des dortigen Angelns dauerhaft verwehrt werden. Außerdem hält sich der Vorstand des Fischereivereins Essen (Oldb.) e.V. weitere Maßnahmen offen.  

Das Betreten der Uferseite, ab Zuwegung zum Teich bis Ende des Teichs bis zur Hase ist verboten, sowie auch das Angeln von der Uferseite der Hase aus (Naturschutz).

(hierzu Kontakt aufnehmen mit dem ersten Vorsitzenden Matthias Hilse)
Mail: christoph@fischereiverein-esssen.de oder per WhatsApp 0151-42094710

Regeln:

  1. Der Teich darf vom 01. August bis zum 15. Dezember mit einer Erlaubnis des 1. Vorsitzenden beangelt werden.
  2. Eine Erlaubnis wird im Vorhinein per WhatsApp oder per E-Mail bei 1. Vorsitzenden beantragt.
  3. Erst nach einem Okay darf dort geangelt werden. Die Erlaubnis gilt vom kalendarischen Sonnenaufgang bis zum kalendarischen Sonnenuntergang.
  4. Jedes Vereinsmitglied darf nur 1 Mal die Woche dort angeln. Es dürfen maximal 10 Angler pro Tag dort angeln.
  5. Der Weg zum Biotop darf nicht mit dem Auto befahren werden.
  6. Das Betreten der Uferseite, ab Zuwegung zum Teich bis Ende des Teichs bis zur Hase, ist verboten, sowie auch das Angeln von der Uferseite der Hase aus (Naturschutz).
  7. Gefangene Fische müssen nach dem Tierschutzgesetz behandelt  und in die Fangliste auf der Fischereierlaubniskarte eingetragen werden.
  8. Anpflanzungen und Zäune dürfen nicht beschädigt werden.
  9. Alle anderen Aktivitäten wie Feuer, Zelten und Baden sind grundsätzlich verboten.
  10. Der Angelplatz ist sauber zu halten. Auch fremder Müll wird eingesammelt und mitgenommen.
  11. Anfüttern nur am Angeltag 1 Liter plus Maden und Würmer. Vorfüttern ist verboten.
  12. Jegliche Art des Spinnfischens (Kunstköder, etc.) ist verboten.

Erlaubte Fanggeräte:

Erwachsene: 2 Ruten, beide dürfen auf Raubfisch eingesetzt werden

Jungangler:

Bis 14 Jahre: 2 Friedfischruten unter Aufsicht eines Erwachsenen. Vereinsmitglied, zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung.

Ab 14 Jahre mit Sportfischerprüfung: 2 Rute, davon kann eine als Raubfischrute benutzt werden.

Alle Rute müssen unter Aufsicht stehen!

Mindestmaße:

Aal 50 cm, Forelle 25 cm, Barbe 40 cm, Hecht 50 cm, Karpfen 50 cm, Quappe 35 cm, Zander 50 cm, Schleie 30 cm, Weißfische 20 cm

Wels ohne Maß. Jeder gefangene Wels muss entnommen, getötet und mit Länge und Gewicht eingetragen werden.

Fangbeschränkungen:

2 Karpfen

2 Raubfische (Hecht, Zander)

Bilder vom Teich Möhlenkamp

Video aus der Vogelperspektive vom Teich Möhlenkamp