Richtlinien für Gastkartenangler

Gastkarten sind nur gültig bei Vorlage einer bestandenen deutschen Sportfischerprüfung.

Fangmeldung
Fangmeldung bitte leserlich ausfüllen und zurück senden. Die Fangmeldung kann auch digital über diesen (Link) übersendet werden.

Erlaubte Fanggeräte
3 Ruten, davon können 2 als Raubfischruten benutzt werden. Beim Blinkern oder Fischen mit künstlicher Fliege darf insgesamt nur eine Rute benutzt werden.

Das Befahren der Gewässer mit dem Booten jeglicher Art ist verboten.

Jungangler über 14 Jahre mit Sportfischerprüfung dürfen 2 Ruten, davon eine als Raubfischrute. Spinnfischen ist nicht gestattet.

  • Mindestmaße
    Aal 50cm, Forelle 30cm, Barbe 35cm, Hecht 50cm, Karpfen 40cm, Quappe 35cm, Zander 50cm, Schleie 25cm, Weißfische und Flussbarsche 24cm

  • Nur die oben aufgeführten Fischarten dürfen entnommen werden.
  • Alle gefangenen Welse müssen, dem Gewässer entnommen werden. --Entnahmepflicht--
  • Die aufgeführten Fischarten dürfen nicht als Köderfisch verwendet werden.
  • Untermaßige Fische sind sofort schonend zurückzusetzen.
  • Es darf nur toter Köderfisch benutzt werden.
  • Das Tierschutzgesetz ist zu beachten.
  • Jeder gefangene maßige Fisch ist sofort in die Fangmeldung einzutragen.

Schonzeiten
Forellen vom 15.10. bis 15.03
Hecht und Zander vom 01.01 bis 30.04

Allgemeine Hinweise

  • Bei Verstoß gegen die Befischungsordnung wird der Erlaubnisschein eingezogen.
  • Kameradschaftliches Verhalten am Wasser wird gefordert.
  • Jeder Angler ist dazu verpflichtet eine Mülltüte bei sich zu tragen.
  • Die Gewässer / Angelplätze sind stets sauber zu hinterlassen. Auch bereits vorhandener Müll muss eingesammelt werden.
  • Fäkalien sind stets mit einem Klappspaten oder ähnlichem zu beseitigen.
  • Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Zuwegung zu Wangerpohl ist ein Privatweg und darf daher nicht befahren werden.

Fangbeschränkung

Pro Angeltag: 2 Karpfen, 2 Hechte, 2 Zander, 2 Forellen

  • Die Fische dürfen nur getötet mitgenommen werden.

Gewässerstrecken:

Fangplatz Nr. 1 = Fladderkanal: Durchstich Wangerpohl bis Einmündung in die Lager Hase. Östlich der Straße Bevern - Quakenbrück.
                                                    Die Zuwegung zu Wangerpohl ist ein Privatweg und darf daher nicht befahren werden.

Fangplatz Nr. 2 = Calhorner Mühlenbach: Östlich der Kirche in Elsten. Gemeinde Cappeln bis zur Einmündung in die Lager Hase

Fangplatz Nr. 3 = Blockmühlenbach: Von der Straßenbrücke Essen - Bevern bis zur Einmündung in die Lager Hase

Fangplatz Nr. 4 = Lager Hase: Von Brücke Wangerpohl bis zum Zusammenfluss
                                                 Die Zuwegung zu Wangerpohl ist ein Privatweg und darf daher nicht befahren werden.

Fangplatz Nr. 5 = ---------------------------------------------------------------------------

Fangplatz Nr. 6 = Essener Kanal: Von Brokhagenstau bis zur Einmündung Große Mühlenhase.

Fangplatz Nr. 7 = Essener Kanal: Von Einmündung Große Mühlenhase bis zum Zusammenfluss.

Fangplatz Nr. 8 = Große Hase: Vom Zusammenfluss bis zur Straßenbrücke Brokstreek - Bunnen