Allgemeines Jugend

1 Jugendwart Markus Wichmann
2 Jugendwart Michael Wigger

Markus Wichmann
Tel: 0171 - 6578881 / WhatsApp
Mail: markus.wichmann@fischereiverein-essen.de

Erlaubte Fanggeräte Jungangler
a) Bis 14 Jahre 2 Friedfischruten nur unter Aufsicht eines Erwachsenen Vereinsmitglied, zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung.
b) Ab 14 Jahren mit Sportfischerprüfung: 3 Ruten, davon können alle als Raubfischrute benutzt werden. Oder eine Spinn- oder Flugangel.

Alle Ruten müssen unter Aufsicht stehen.

Fangmeldung
Alle Jugendlichen müssen ihre Fangmeldung bis zum 15.01.2024 abgegeben haben, sonst wird eine Verzugsgebühr von 5,00€ erhoben. Der Beitrag wird mit Jahresbeitrag fällig.

Allgemeiner Hinweise
Der Nadamerbach ist von der Straßenbrücke Auf dem Kamp bis zum Einlauf in die Lager Hase Fischschonbezirk. Hier ist das Angeln verboten.
Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.

Nach Tierschutzgesetz dürfen nur tote Köderfische benutzt werden.

Mindestmaß: Weißfische und Flussbarsch 24 cm
Untermaßige Fische sind sofort schonend zurück zu setzen.
Wels ohne Maß. Jeder gefangene Wels muss entnommen, getötet und mit Länge und Gewicht eingetragen werden.

Artenschutz:
Es ist verboten, Fische folgender Art zu fangen:
Alle Neunaugen, Bachschmerle, Bitterling, Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer und Stör.

Alles andere ist aus dem aktuellen Fischereierlaubnisschein zu entnehmen.