Allgemeines Erwachsene / Senioren

1 Vorsitzender Matthias Hilse

Matthias Hilse
Tel: 0151 - 420 94 710 / WhatsApp
Mail: matthias.hilse@fischereiverein-essen.de

Erlaubte Fanggeräte Erwachsene / Senioren
3 Ruten, davon können 3 Ruten als Raubfischruten benutzt werden oder eine Spinn- oder Flugangel.
Karpfenteich Ahausen 2 Ruten oder eine Spinn- oder Flugangel.
Eine Köderfischsenke (Größe 1qm). Ein Aalkorb aus Kunststoff mit Namen und Nummer versehen. Kehle bis 7cm nur im Fließgewässern.

Alle Ruten müssen unter Aufsicht stehen.

Fangmeldung
Alle Vereinsmitglieder müssen ihre Fangmeldung bis zum 15.01.2024 abgegeben haben, sonst wird eine Verzugsgebühr von 20,00 € erhoben. Der Beitrag wird mit Jahresbeitrag fällig.

Allgemeiner Hinweise
Der Nadamerbach ist von der Straßenbrücke Auf dem Kamp bis zum Einlauf in die Lager Hase Fischschonbezirk. Hier ist das Angeln verboten.
Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch, Spinn- und Flugangel mit Streamer verboten.

Nach Tierschutzgesetz dürfen nur tote Köderfische benutzt werden.

Mindestmaß: Weißfische und Flussbarsch 24cm
Untermaßige Fische sind sofort schonend zurück zu setzen.
Wels ohne Maß. Jeder gefangene Wels muss entnommen, getötet und mit Länge und Gewicht eingetragen werden.

Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.

Artenschutz:
Es ist verboten, Fische folgender Art zu fangen:
Alle Neunaugen, Bachschmerle, Bitterling, Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer und Stör.

Alles andere ist aus dem aktuellen Fischereierlaubnisschein zu entnehmen.